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Bestattung auf dem Friedhof Bogenhausen
Auf dem Friedhof Bogenhausen werden 6 Grabarten angeboten. Eine Grabstelle kostet zwischen 990 und 7.108 €. Die günstigste Grabart ist Urnennische mit einem offenen Platz.
Bestatterleistungen
- Abholung am Sterbeort inkl. Sargträger
- Versorgung der/des Verstorbenen
- Kühlung ab Abholung
- Sarg aus Kiefernholz inkl. Innenausstattung, Decke und Kissen
- Sterbehemd aus Baumwolle
- Überführung zum Krematorium
- Gebühren für das Krematorium
- Beantragung von Sterbeurkunden beim Standesamt
- Abmeldung bei der Renten- und Krankenkasse
- Biologisch abbaubare Schmuckurne
- Überführung der Urne zum Friedhof
- Beisetzung der Urne in Begleitung von Angehörigen
Die Leistungen werden von uns erbracht. Hierfür beauftragen wir ggf. Dritte, wie z.B. Betreiber des Krematoriums oder Sarghersteller.
Grabstellen
Die Leistungen werden vom Träger des Friedhofs erbracht. Teilleistungen, wie z.B. Begleitung bei der Beisetzung, können u.U. von uns erbracht werden.
Über den Friedhof Bogenhausen
Der Friedhof Bogenhausen, im gleichnamigen Stadtteil Münchens gelegen, ist ein Ort der Ruhe und Geschichte. Umgeben von einer efeuumrankten Mauer und idyllisch am Hochufer der Isar gelegen, bietet er einen einzigartigen Rahmen für die Trauer und Erinnerung. Mit seinen verwinkelten Wegen, alten Bäumen und liebevoll gestalteten Gräbern ist der Friedhof Bogenhausen ein Kleinod der Landschaftsarchitektur. Verschiedene Grabtypen, von einfachen Reihengräbern bis hin zu aufwändigen Mausoleen, spiegeln die Vielfalt der Bestattungskultur wider.
Bereits seit dem 9. Jahrhundert befindet sich an dieser Stelle ein Friedhof. Die spätbarocke Kirche St. Georg, die den Kern des Friedhofs bildet, zeugt von der langen Geschichte des Ortes. Im Laufe der Jahrhunderte wurden hier zahlreiche Persönlichkeiten begraben, darunter Liesl Karlstadt, Erich Kästner, Rainer Werner Fassbinder und Oskar Maria Graf.
Bedingungen für den Erwerb eines Grabnutzungsrechtes
Der Friedhof verfügt nur über 208 Grabstellen. Daher gelten für den Erwerb eines Grabnutzungsrechtes sehr strenge Bedingungen:
- Eine ausgewiesene freie Grabstätte & zum Zeitpunkt des Todestages mindestens 30 Jahre währender Wohnsitz der verstorbenen Person in den Stadtbezirksvierteln: 13.35, 13.71, 13.72, 13.73, 13.74 südlich des Isarrings sowie 13.75
- Es handelt sich – nach Ermessen der Stadt München – bei der verstorbenen Person um eine bekannte Persönlichkeit, die sich um die Landeshauptstadt München in besonderer Weise verdient gemacht hat.