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Bestattung auf einem Friedhof
Ein Friedhof ist ein Ort, an dem verstorbene Menschen beerdigt werden. Es ist zugleich ein Ort, an dem Angehörige ruhig und ungestört an Verstorbende gedenken können. Bis auf wenige Ausnahmen, bieten fast alle Friedhöfe Erdbestattungen (Bestattung im Sarg) und Feuerbestattungen (Bestattung in der Urne) an.
Friedhöfe in Deutschland
In Deutschland gibt es insgesamt etwa 32.000 Friedhöfe mit unterschiedlichen Grabarten und Gebühren. In den meisten Fällen stellen Kommunen ihre Friedhofssatzungen nur in analoger Form zur Verfügung. Die Digitalisierung der Friedhofssatzungen gleicht einer Sisyphusaufgabe.
Auf unseren Friedhofsseiten finden Sie alle Grabarten und Friedhofsgebühren von Friedhöfen ausgewählter Städte sowie größerer Gemeinden.
Grabarten
Je nachdem, ob man sich für eine Erd- oder Feuerbestattung entscheidet, bieten Friedhöfe unterschiedliche Grabarten an. Bei einer Bestattung in der Urne, hat man in der Regel eine größere Auswahl an Grabarten. Darüberhinaus sind Grabarten für Feuerbestattungen wesentlich günstiger als Grabarten für Erdbestattungen.
Wahlgrab
Ein Wahlgrab kann ausgesucht werden. Oftmals beinhalten Wahlgräber mehrere Grabstellen an denen Ehepartner oder Familien beerdigt werden können. Bei Wahlgräbern kann die Ruhezeit bei Bedarf verlängert werden. Zudem haben die Angehörigen die Pflicht, das Grab über die gesamte Ruhezeit hinweg pflegen zu müssen.
Reihengrab
Ein Reihengrab wird von der Friedhofsverwaltung der Reihe nach zugewiesen. Reihengräber sind einzelne Grabstätten. Daher kann nicht garantiert werden, dass Ehepartner und Familien gemeinsam beerdigt werden. Bei Reihengräbern kann die Ruhezeit nicht verlängert werden. Zudem haben die Angehörigen die Pflicht, das Grab über die gesamte Ruhezeit hinweg pflegen zu müssen.
Wiesengrab
Ein Wiesengrab ist ein Wahl- oder Reihengrab auf einer Wiese. Bei einem Wiesengrab erfolgt die Pflege durch die Friedhofsverwaltung. Somit tragen die Angehörigen keine Pflegeverpflichtung. In den meisten Fällen sind lediglich liegende Grabsteine erlaubt.
Baumgrab
Eine Baumgrab ist Wahl- oder Reihengrab an einem Baum. Bei einem Baumgrab dürfen ausschließlich Urnen beigesetzt werden und die Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung. Somit tragen die Angehörigen keine Pflegeverpflichtung. Das Aufstellen von Grabsteinen ist in der Regel verboten. Die namentliche Nennung von Verstorbenden erfolgt in den meisten Fällen auf einer Namenstafel, die am Baum angebracht ist.
Urnenwand
Eine Urnenwand, auch Kolumbarium genannt, ist in der Regel ein Wahlgrab.
Friedhofsgebühren
Die Gebühren für die von der Friedhofsverwaltung bereitgestellten Leistungen werden in den Friedhofsgebühren festgelegt. Für eine Bestattung auf einem Friedhof werden in der Regel Gebühren für die folgenden drei Leistungen erhoben:
- Grabgebühr: Die Gebühr für die Nutzung der Grabstelle für die Dauer der Ruhefrist.
- Beisetzungsgebühr: Die Gebühr für die Herstellung des Grabstelle (auch Grabmachergebühr genannt) sowie Senkung des Sarges oder der Urne.
- Verwaltungsgebühr: Die Gebühr für die Erledigung der Formalitäten.
Weitere Leistungen in Zusammenhang mit einer Bestattung könnten unter Umständen Sarg- oder Urnenträger sein, die Nutzung einer Trauerhalle oder das Läuten von Glocken.
Im Allgemeinen kann man sagen, dass eine Feuerbestattung im Vergleich zu einer erdbestattung wesentlich günstiger ist. Das liegt insbesondere daran, dass eine Urne wesentlich weniger Fläche des Friedhofs beansprucht als ein Sarg. Darüber hinaus entfallen die Kosten für die Sargträger.
Ruhefrist
Die Ruhefrist, auch Ruhezeit genannt, bezeichnet einen festgelegten Zeitraum, in dem eine Grabstelle nach einer Beisetzung nicht neu belegt werden darf. Die Ruhefrist basiert auf der Mindestruhezeit, die in den jeweiligen Bestattungs- und Friedhofsgesetzen der Bundesländern festgesetzt ist. Im Allgemeinen richtet sich die Ruhefrist nach der Dauer der Verwesung. Die Dauer der Verwesung ist dabei von der Bodenbeschaffenheit abhängig. In der Regel ist die Ruhefrist bei einer Feuerbestattung kürzer als bei einer Erdbestattung.
Nach Ablauf der Ruhefrist wird ein Grab eingeebnet. Danach kann das Grab wieder neu belegt werden. Bei einem Wahlgrab können Angehörige die Ruhefrist verlängern.