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Bestattung im Ruhewald Bürgerholz
Im Stadtwald am Wieter östlich von Jägerslust, mit Blick ins Güntgenburger Tal, bietet die Stadt Northeim seit 2013 auf 27 Hektar Bestattungsmöglichkeiten unter Buchen, Lärchen, Douglasien, Eschen und Eichen an.
Bestatterleistungen
- Abholung am Sterbeort inkl. Sargträger
- Versorgung der/des Verstorbenen
- Kühlung ab Abholung
- Sarg aus Kiefernholz inkl. Innenausstattung, Decke und Kissen
- Sterbehemd aus Baumwolle
- Überführung zum Krematorium
- Gebühren für das Krematorium
- Beantragung von Sterbeurkunden beim Standesamt
- Abmeldung bei der Renten- und Krankenkasse
- Biologisch abbaubare Schmuckurne
- Überführung der Urne zum Bestattungswald
Die Leistungen werden von uns erbracht. Hierfür beauftragen wir ggf. Dritte, wie z.B. Betreiber des Krematoriums oder Sarghersteller.
Grabstellen
Die Leistungen werden vom Betreiber des Bestattungswaldes (Ruhewald Bürgerholz) erbracht. Teilleistungen, wie z.B. Begleitung bei der Beisetzung, können u.U. von uns erbracht werden.
Über den Ruhewald Bürgerholz
Schilder am Wieter führen zum Ruhewald, der auf geschotterten Wegen erreichbar ist. In einer Lichtung befindet sich ein Andachtsplatz mit einem Eichen-Baumstumpf, auf dem während der Trauerfeier die Urne stehen kann. Bestattungen finden montags bis samstags zwischen 9 und 14 Uhr statt, der Ruhewald ist jedoch jederzeit zu Fuß, mit Kinderwagen oder Rollstuhl zugänglich.
Der Ruhewald bietet Platz für bis zu zwölf Urnen pro Baum, wobei ausschließlich biologisch abbaubare Urnen zugelassen sind. Die Grabnutzungsrechte können für 20, 50 oder 99 Jahre erworben werden, und die Gebühren richten sich nach Baumgröße und Laufzeit. Ruhestätten können bereits vor einem Todesfall registriert werden, wobei die Gebühren niedriger sind als auf dem städtischen Friedhof, da keine aufwendigen Unterhaltungsarbeiten nötig sind.
Die Ruhestätten sind nicht anonym; spätestens sechs Monate nach der Beerdigung wird eine Namenstafel mit den Lebensdaten der Verstorbenen angebracht. Blumenschmuck, Bepflanzungen und Gedenksteine sind nicht gestattet, um den natürlichen Charakter des Waldes zu bewahren. Der Förster überprüft einmal jährlich die Sicherheit des Waldstücks, das ansonsten unverändert bleibt.